Benutzungspflichtiger Radweg
Hier müssen Radfahrende fahren, auch wenn sie meinen, dass sie auf der Fahrbahn besser vorankommen würden.
Wer darf auf einem Radweg fahren?
Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeug-Führende
Wer gehört nicht auf den Radweg?
Fußgänger*innen, Inline-Skater*innen (falls nicht durch Zusatzzeichen zugelassen), Motorräder und Autos. Kraftfahrzeuge dürfen auf Radwegen nicht fahren, halten oder parken.
Getrennter Geh- und Radweg
Hier verlaufen Rad- und Gehweg nebeneinander. Das Schild steht meist zwischen den beiden Wegen. Radfahrende dürfen nicht auf den Gehweg ausweichen, auch nicht zum Überholen.
Grundsätzlich ist der Radweg der hier benutzungspflichtig. Jedoch kann in Bad Windsheim an vielen Stellen die vorgeschriebene Mindestbreite nicht eingehalten werden. Bei Gegenverkehr ist ein sicheres Aneinandervorbeifahren kaum möglich. Aufgrund des Platzmangels entfällt die Benutzungspflicht, weshalb einige Radfahrer*innen auf die Straße wechseln, um andere Rad- und Fußgäner*innen nicht zu gefährden.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
Der Weg wird von Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Inline-Skater*innen und CO. gemeinsam genutzt und es gibt keien getrennten Bereiche.
Grundsätzlich ist der Radweg auch hier benutzungspflichtig. Jedoch kann in Bad Windsheim an vielen Stellen die vorgeschriebene Mindestbreite nicht eingehalten werden. Aufgrund des Platzmangels entfällt die Benutzungspflicht, weshalb einige Radfahrer*innen auf die Straße wechseln, um andere Rad- und Fußgäner*innen nicht zu gefährden.
Fußgängerweg mit Zusatz "Fahrrad frei"
Auf Gehwegen mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ ist das Radfahren erlaubt – aber nicht vorgeschrieben. Radfahrende haben die Wahl und können auch die Fahrbahn benutzen. Wer sich für den frei gegebenen Gehweg entscheidet, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.