Sicher Radfahren in Bad Windsheim Straßenraum für die gemeinsame Nutzung fit machen

Wir sind der Auffassung, dass eine Straße nicht nur dazu dient, möglichst vielen Kraftfahrzeugen als Fahrbahn und Parkplatz zu dienen. Innerorts ist eine Straße auch öffentlicher Raum, den die Bewohner*innen des Ortes nutzen wollen. Sie möchten ohne übermäßigen Verkehrslärm und Schadstoffbelastung dort wohnen und ihre Kinder in Sicherheit nach draußen lassen können. Senior*innen möchten möglichst lange selbstbestimmt leben und sich sicher auf ihren alltäglichen Wegen fortbewegen können. Die gerechte, sichere Gestaltung des öffentlichen Raums bedeutet mehr
Lebensqualität.

Wir wollen Bad Windsheims Straßen so ausgestalten, dass Familien, Senior*innen, Schüler*innen, Gäste und Windsheimer die Wege innerorts gerne mit dem Rad zurücklegen, weil es schnell geht, sicher ist und bequem. Vom Brothaus zum Kletterzentrum ist man in 8 Minuten geradelt, vom Bahnhof zur Therme in 3 Minuten, vom Skatepark zum Freibad in 6 Minuten und von Külsheim aus in 7 Minuten beim Edeka. Ziel ist es, die innerstädtischen Wege so attraktiv zu machen, dass man sie für die tägliche Versorgung, Besuche und den Arbeitswege gerne zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegt. Dafür braucht es sichere Fuß- und Radwege, gute Lösungen für gemischten Verkehr und eine gute Stadtplanung, die die Alltagswege zu Fuß oder mit dem Fahrrad möglich macht.

Wie schneidet Bad Windsheim in Punkto Radverkehr ab?

Piktogrammketten für mehr Akzeptanz

In Bad Windsheim gibt es kaum Radwege, die die Anforderungen aus der Straßenverkehrsordnung erfüllen. Neben der einzigen Fahrradstraße im Südring gibt es nur Gemeinsame Geh- und Radwege, Getrennte Geh- und Radwege und Fußgängerwege mit dem Zusatz "Fahrrad frei" (siehe Beschreibung weiter unten), die größtenteils für eine sichere, gemeinsame von Verkehrsteilnehmenden zu eng sind. Somit bleibt Radfahrer*innen häufig nur die rechtlich erlaubte Alternative, auf der Straße zu fahren. Dort werden sie von vielen Autofahrer*innen nicht akzeptiert, mit weniger als 1,5 m Abstand überholt, gefährdet und manchmal sogar angefeindet. 

An Stellen, die nicht ausreichend Raum für einen regelkonfromen separaten Radweg, einen Schutz- oder Radstreifen bieten, können Piktogrammketten auf der Fahrbahn, wie sie im Radverkehrskonzept der Bad Windsheim vorgeschlagen werden, Abhilfe schaffen. Es handelt sich dabei um Markierungen, die keine verkehrsrechtliche Bedeutung haben, das Verkehrsverhalten jedoch laut verschiedener Untersuchungen auf direktem Wege positiv beeinflussen. Zum einen werden Autofahrer*innen darauf aufmerksam gemacht, dass Fahrräder den Straßenraum ganz legal mitnutzen dürfen. Zum anderen gibt es Radfahrenden mehr Sicherheitsgefühl. 

Verkehrsberuhigung für mehr Sicherheit und Lebensqualität

 

 

 

Benutzungspflichtiger Radweg

Hier müssen Radfahrende fahren, auch wenn sie meinen, dass sie auf der Fahrbahn besser vorankommen würden.

Wer darf auf einem Radweg fahren?

Radfahrende und Elektrokleinstfahrzeug-Führende

Wer gehört nicht auf den Radweg?

Fußgänger*innen, Inline-Skater*innen (falls nicht durch Zusatzzeichen zugelassen), Motorräder und Autos. Kraftfahrzeuge dürfen auf Radwegen nicht fahren, halten oder parken.

Getrennter Geh- und Radweg

Hier verlaufen Rad- und Gehweg nebeneinander. Das Schild steht meist zwischen den beiden Wegen. Radfahrende dürfen nicht auf den Gehweg ausweichen, auch nicht zum Überholen.

Grundsätzlich ist der Radweg der hier benutzungspflichtig. Jedoch kann in Bad Windsheim an vielen Stellen die vorgeschriebene Mindestbreite nicht eingehalten werden. Bei Gegenverkehr ist ein sicheres Aneinandervorbeifahren kaum möglich. Aufgrund des Platzmangels entfällt die Benutzungspflicht, weshalb einige Radfahrer*innen auf die Straße wechseln, um andere Rad- und Fußgäner*innen nicht zu gefährden.

 

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Der Weg wird von Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Inline-Skater*innen und CO. gemeinsam genutzt und es gibt keien getrennten Bereiche.

Grundsätzlich ist der Radweg auch hier benutzungspflichtig. Jedoch kann in Bad Windsheim an vielen Stellen die vorgeschriebene Mindestbreite nicht eingehalten werden. Aufgrund des Platzmangels entfällt die Benutzungspflicht, weshalb einige Radfahrer*innen auf die Straße wechseln, um andere Rad- und Fußgäner*innen nicht zu gefährden.

 

 

Fußgängerweg mit Zusatz "Fahrrad frei"

Auf Gehwegen mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ ist das Radfahren erlaubt – aber nicht vorgeschrieben. Radfahrende haben die Wahl und können auch die Fahrbahn benutzen. Wer sich für den frei gegebenen Gehweg entscheidet, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.