Pressemitteilung: Straßenraum gemeinsam sicher nutzen

Anlässlich der Europäischen Mobilitätswoche mit dem Motto „Straßenraum gemeinsam nutzen“ fordert der Kreisverband der Grünen Neustadt/Aisch-Bad Windsheim die Kommunen des Landkreises auf, die neuen Möglichkeiten des Straßenverkehrsgesetzes konsequent zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen zu nutzen.

Im Juni übersah eine Autofahrerin einen Fahrradfahrer in der Karl-Eibl-Straße in Neustadt. Es kam zur Kollision des Kfz mit dem Radfahrer, wodurch dieser stürzte und sich verletzte. Einen ähnlichen Vorfall gab es hier bereits im September letzten Jahres. Auch anderenorts kommt es regelmäßig zu Zusammenstößen, wie etwa im November an einer Supermarktausfahrt in Bad Windsheim oder im Juni auf der Bahnhofstraße in Uffenheim. Unfälle mit Auto- und Radfahrenden sind nicht nur Folge von menschlichem Versagen, sondern allzu oft einer Straßeninfrastruktur, die vor allem auf die Bedürfnisse von Autofahrenden ausgelegt ist. „Das Straßenverkehrsrecht kannte jahrzehntelang nur einen Zweck: freie Straßen und ungehinderten Verkehrsfluss für den Kraftfahrzeugverkehr. Verkehrssicherheit für andere Verkehrsteilnehmende wurde hinten angestellt“, bemängelt Felix Gerstner, Vorstandsmitglied der Grünen im Landkreis. Mit der 10. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes werden nun neben der Leichtigkeit des Verkehrs auch andere Ziele wie Sicherheit, Umweltschutz und der Schutz der Gesundheit mit aufgenommen.

„Was fahrrad- und fußgängerfreundliche Stadtentwicklung angeht, gibt es an vielen Orten noch reichlich Luft nach oben. „Insbesondere ungeschützte Personen wie Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen fühlen sich bislang häufig gefährdet. Als Vater wünscht man sich, dass auch Kinder ohne Begleitung sicher von A nach B kommen“, appelliert Vorstandsmitglied Andreas Hander. Der Kreisverband der Grünen Neustadt/Aisch-Bad Windsheim fordert deshalb die Städte und Gemeinden im Landkreis auf, diese neuen Möglichkeiten aktiv zu nutzen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Beispielsweise sollte vermehrt auf Tempo-30-Abschnitte entlang viel befahrener Schulwege oder rund um Spielplätze zurückgegriffen werden. Der Anhalteweg eines Fahrzeugs ist bei Tempo 30 nur etwa halb so lang wie bei Tempo 50. Kommt es dennoch zu einer Kollision, ist die Unfallschwere deutlich reduziert, wovon vor allem Verkehrsteilnehmende ohne Knautschzone profitieren. Mit der neuen Rechtslage ist es nun einfacher, Flächen für den Fahrrad- und Fußverkehr bereitzustellen.

„Ziel muss die Vision Zero sein! Das heißt die Zahl der Verkehrstoten auf null zu reduzieren, denn jeder Verkehrstote ist einer zu viel! “, bekräftigt Hans Löffler, Vorsitzender der Kreisgruppe des Verkehrsclub Deutschland in Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim auf Anfrage zur Verkehrssituation im Landkreis. Wichtige Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, seien die Reduzierung der Geschwindigkeiten, der Umbau oder die Markierung der Straßen zu einer fehlerverzeihenden Infrastruktur und die konsequente Verfolgung von gefährlichen Verkehrsverstößen. Gleichzeitig erinnert Kreisverbandsvorsitzende Annemarie Bruckert: „Umso mehr unterschiedliche Fortbewegungsmittel im Spiel sind, desto dringlicher ist ein rücksichtsvoller Umgang im Straßenverkehr – ob gerade im Auto, zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs!“