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Grüne Post

Volksbegehren zur Erhaltung der Artenvielfalt

12.02.2019 Grüne Post
Volksbegehren zur Erhaltung der Artenvielfalt

Klärung wichtiger Fragen

Am 31.1.2019 startet das Volks­begehren zur Erhaltung der Ar­ten­vielfalt. Bis zum 13.02.2019 kön­nen die Wahlberechtigten in den Rathäusern und Bürger­büros dafür unterschreiben. Da­mit der vom Aktionsbündnis vorge­schlagene Gesetzentwurf durchgesetzt wird, benötigen wir 1 Million Unter­schriften.

Nun gibt es immer wieder kriti­sche Anmerkungen zu dem vor­geschlagenen Gesetzentwurf und offene Fragen, die ich als Sprecherin des Aktionsbünd­nis­ses (zusammen mit Jürgen Oster­länger, ÖDP) beantworten möchte.

In Bayern gehen viele Tier- und Pflan­zenarten massiv in ihrem Bestand zu­rück oder sterben so­gar aus. Beson­ders betroffen sind Insekten, die um ca. 75 % zurückgegangen sind. Jeder, der mit dem Auto unterwegs ist, erlebt diesen Bestandsrückgang: Wäh­rend früher die Wind­schutzscheibe mit toten Insekten bedeckt war, kann man heute wochenlang fahren ohne das Fen­ster zu putzen. Der Rück­gang der Insekten verläuft zeit­gleich mit dem Rückgang blü­hen­der Wiesen und anderer natürlicher Lebensräume, wel­che die Insekten für Nahrung und Fortpflanzung benötigen.

Vögel verschwinden

Darunter leiden auch alle Insek­ten­fresser, allen voran viele Vogelarten. Tatsächlich gehen viele Vogelarten sehr stark im Bestand zurück – z. T. über 50 % wie beim Kiebitz und der Bekassine. Deutschlandweit sind seit 1965 etwa 65 % aller Vögel ver­schwunden. Wenn das Zu­sammenspiel zwischen der Pflan­zen- und Tierwelt und dem Menschen gestört wird, wird vie­les, was wir heute als selbst­verständlich erachten, in Zukunft nicht mehr möglich sein– allem voran die natürliche Bestäubung der Pflanzen durch Insekten, d.h. letztendlich leiden darunter auch die Landwirte, insbeson­dere die Obst und Gemüsebauern.

Die wichtigsten Ursachen für den starken Rückgang in Pflanzen- und Tierwelt sind die intensive Land­wirtschaft – v. a. die häufige und immer früher durchgeführte Mahd von Wiesen, der Einsatz von Pestiziden, Über­düngung, das Umbrechen von Wiesen in Ackerflächen und das Entfernen und Dränage von wichtigen Le­bens­räumen wie Hecken, Alleen und kleinen Feucht­gebieten. Der enorme Flächenver­brauch kommt noch hinzu. Studien, die die verschiedenen Regionen diesbzgl. verglichen haben, stellten fest, dass der Insektenrückgang in Regionen wie den bayerischen Alpen, wo es keine inten­sive Landwirtschaft gibt, weniger stark ist. Hier findet man noch Magerwiesen mit einer großen Vielfalt an Blumen und Wildkräutern.

Auch Landwirte können von Wandel profitieren

Die geforderten Änderungen hel­fen den kleineren Landwirten, wett­bewerbsfähig zu bleiben, indem wieder mehr Wert auf Qualität statt Quantität gesetzt wird. Auch helfen die geforderten Änderun­gen langfristig, dass Landwirtschaft be­zahlbar bleibt. Ohne natürliche Bestäu­ber müssten – wie es zum Teil in China schon der Fall ist – die Pflanzen in Handarbeit bestäubt werden. Dies würde die Kosten der Landwirtschaft dramatisch erhöhen. Bisher war die Subven­tionspolitik deutlich auf Hofver­größerungen ausgerichtet. Eine Geset­zes­änderung, wie von uns vorge­schla­gen, würde zwangs­läufig auch diese verändern bis hin zu Veränderungen der euro­pä­i­schen Subventionspolitik.

Jeder weiß, dass die Biover­bände wie z. B. Demeter und Bioland, höhere An­sprüche an ihre Hersteller richten als die EU-Bio-Richtlinie, was auch die Preis­bildung beeinflusst. Trotz­dem greifen viele Kunden lieber nach dieser Ware, nicht zu­letzt, weil diese bewusst For­derungen des Naturschutzes in der Pro­duktion berücksichtigt. Ein Teil dieser höheren Erzeugungs­kosten könnten gesenkt werden, wenn das regionale Versor­gungsnetz dichter wird.

Gleichzeitig ist es eine Chance für bisher konventionell arbei­tende Land­wirte, durch Umstel­lung bessere Preise für die von ihnen produzierten Lebens­mittel zu erzielen. Bisher werden we­sentlich weniger Bio- Lebens­mittel in Deutschland produziert als Bedarf besteht, das heißt, wenn zukünftig statt 5% der bayerischen Ackerfläche 30% ökologisch bewirtschaftet wer­den, führt das lediglich zu einer besseren Ange­botssituation und kein Landwirt muss deswegen Sorge haben, seine Pro­dukte nicht mehr ausreichend bezahlt zu bekommen.

Ein Volksbegehren ist für Bürge­rinnen und Bürger die einzige Möglichkeit, direkt in die Ge­setzgebung einzu­greifen. Wird unser Antrag erfolgreich im Volksentscheid bestätigt, dann ändert sich dementsprechend der Ge­setzestext des bayrischen Natur­schutz­gesetzes in Belan­gen, die für den Erhalt vieler Arten sehr wichtig sind. Daher bringt ein Volksbegehren – wenn es erfolgreich verläuft – sehr viel.

Deshalb brauchen wir dringend Ihre/­eure Unterschriften. Geht also zwi­schen dem 31.1. und 13.2. ins Rathaus zum Unter­schreiben. Vielleicht richtet die Gemeinde auch noch zusätzliche Unterschriftsmöglichkeiten ein.

Ulrike Taukert