Bienen, Hummeln und ungezählte weitere Insekten sind für die Bestäuber vieler Pflanzen unerläßlich
Volksbegehren zur Erhaltung der Artenvielfalt
Klärung wichtiger Fragen
Am 31.1.2019 startet das Volksbegehren zur Erhaltung der Artenvielfalt. Bis zum 13.02.2019 können die Wahlberechtigten in den Rathäusern und Bürgerbüros dafür unterschreiben. Damit der vom Aktionsbündnis vorgeschlagene Gesetzentwurf durchgesetzt wird, benötigen wir 1 Million Unterschriften.
Nun gibt es immer wieder kritische Anmerkungen zu dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf und offene Fragen, die ich als Sprecherin des Aktionsbündnisses (zusammen mit Jürgen Osterlänger, ÖDP) beantworten möchte.
In Bayern gehen viele Tier- und Pflanzenarten massiv in ihrem Bestand zurück oder sterben sogar aus. Besonders betroffen sind Insekten, die um ca. 75 % zurückgegangen sind. Jeder, der mit dem Auto unterwegs ist, erlebt diesen Bestandsrückgang: Während früher die Windschutzscheibe mit toten Insekten bedeckt war, kann man heute wochenlang fahren ohne das Fenster zu putzen. Der Rückgang der Insekten verläuft zeitgleich mit dem Rückgang blühender Wiesen und anderer natürlicher Lebensräume, welche die Insekten für Nahrung und Fortpflanzung benötigen.
Vögel verschwinden
Darunter leiden auch alle Insektenfresser, allen voran viele Vogelarten. Tatsächlich gehen viele Vogelarten sehr stark im Bestand zurück – z. T. über 50 % wie beim Kiebitz und der Bekassine. Deutschlandweit sind seit 1965 etwa 65 % aller Vögel verschwunden. Wenn das Zusammenspiel zwischen der Pflanzen- und Tierwelt und dem Menschen gestört wird, wird vieles, was wir heute als selbstverständlich erachten, in Zukunft nicht mehr möglich sein– allem voran die natürliche Bestäubung der Pflanzen durch Insekten, d.h. letztendlich leiden darunter auch die Landwirte, insbesondere die Obst und Gemüsebauern.
Die wichtigsten Ursachen für den starken Rückgang in Pflanzen- und Tierwelt sind die intensive Landwirtschaft – v. a. die häufige und immer früher durchgeführte Mahd von Wiesen, der Einsatz von Pestiziden, Überdüngung, das Umbrechen von Wiesen in Ackerflächen und das Entfernen und Dränage von wichtigen Lebensräumen wie Hecken, Alleen und kleinen Feuchtgebieten. Der enorme Flächenverbrauch kommt noch hinzu. Studien, die die verschiedenen Regionen diesbzgl. verglichen haben, stellten fest, dass der Insektenrückgang in Regionen wie den bayerischen Alpen, wo es keine intensive Landwirtschaft gibt, weniger stark ist. Hier findet man noch Magerwiesen mit einer großen Vielfalt an Blumen und Wildkräutern.
Auch Landwirte können von Wandel profitieren
Die geforderten Änderungen helfen den kleineren Landwirten, wettbewerbsfähig zu bleiben, indem wieder mehr Wert auf Qualität statt Quantität gesetzt wird. Auch helfen die geforderten Änderungen langfristig, dass Landwirtschaft bezahlbar bleibt. Ohne natürliche Bestäuber müssten – wie es zum Teil in China schon der Fall ist – die Pflanzen in Handarbeit bestäubt werden. Dies würde die Kosten der Landwirtschaft dramatisch erhöhen. Bisher war die Subventionspolitik deutlich auf Hofvergrößerungen ausgerichtet. Eine Gesetzesänderung, wie von uns vorgeschlagen, würde zwangsläufig auch diese verändern bis hin zu Veränderungen der europäischen Subventionspolitik.
Jeder weiß, dass die Bioverbände wie z. B. Demeter und Bioland, höhere Ansprüche an ihre Hersteller richten als die EU-Bio-Richtlinie, was auch die Preisbildung beeinflusst. Trotzdem greifen viele Kunden lieber nach dieser Ware, nicht zuletzt, weil diese bewusst Forderungen des Naturschutzes in der Produktion berücksichtigt. Ein Teil dieser höheren Erzeugungskosten könnten gesenkt werden, wenn das regionale Versorgungsnetz dichter wird.
Gleichzeitig ist es eine Chance für bisher konventionell arbeitende Landwirte, durch Umstellung bessere Preise für die von ihnen produzierten Lebensmittel zu erzielen. Bisher werden wesentlich weniger Bio- Lebensmittel in Deutschland produziert als Bedarf besteht, das heißt, wenn zukünftig statt 5% der bayerischen Ackerfläche 30% ökologisch bewirtschaftet werden, führt das lediglich zu einer besseren Angebotssituation und kein Landwirt muss deswegen Sorge haben, seine Produkte nicht mehr ausreichend bezahlt zu bekommen.
Ein Volksbegehren ist für Bürgerinnen und Bürger die einzige Möglichkeit, direkt in die Gesetzgebung einzugreifen. Wird unser Antrag erfolgreich im Volksentscheid bestätigt, dann ändert sich dementsprechend der Gesetzestext des bayrischen Naturschutzgesetzes in Belangen, die für den Erhalt vieler Arten sehr wichtig sind. Daher bringt ein Volksbegehren – wenn es erfolgreich verläuft – sehr viel.
Deshalb brauchen wir dringend Ihre/eure Unterschriften. Geht also zwischen dem 31.1. und 13.2. ins Rathaus zum Unterschreiben. Vielleicht richtet die Gemeinde auch noch zusätzliche Unterschriftsmöglichkeiten ein.
Ulrike Taukert