Auszug aus der Bayerischen Gemeindeordnung
Landratsamt bestätigt Beschwerde der Grünen in allen Punkten
Aus dem Gemeinderat
Wie bereits berichtet hatten wir beiden grünen Gemeinderätinnen beim Landratsamt eine Beschwerde eingereicht, da die komplette Gemeinderatssitzung am 11. April 2022 nichtöffentlich stattfinden sollte. Vorausgegangen war unser Antrag auf öffentliche Sitzung vom 1. April, in der wir unseren Antrag auf Grundlage der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern begründet hatten. Und auch direkt vor Beginn der Sitzung hatten wir noch einmal ausführlich begründet, warum es aus unserer Sicht – mit Ausnahme von zwei Tagesordnungspunkten - keinerlei Grund gab, die Themen in nichtöffentlicher Sitzung abzuhalten. Ebenso hatten wir eine Überprüfung durch das Landratsamt als Aufsichtsbehörde angekündigt, falls unser Antrag abgelehnt werden sollte. Da die Mehrheit der Gemeinderäte für die Nichtöffentlichkeit stimmte blieb Öffentlichkeit jedoch ausgeschlossen. Wenn anschließend Bürgerinnen und Bürger auf einzelne Gemeinderäte mit Fragen zur Gemeinderatssitzung zukommen dürfen wir keine Auskunft geben, was nicht nur unbefriedigend ist, sondern auch zur wachsenden Politikverdrossenheit beiträgt. Dabei ist es doch unser Ziel zu zeigen, daß der Einsatz für die Gemeinde im Gemeinderat Spaß macht und zu Erfolgen führen kann. Nur dann werden sich auch in den kommenden Jahren noch Menschen finden, die für dieses Amt kandidieren. Daher entschlossen wir uns, Beschwerde beim Landratsamt einzureichen.
Mit Schreiben vom 29. August 2022 erhielten wir das Antwortschreiben des Landratsamts. Ebenso wie wir nahm die Behörde Artikel 52 Abs. 2 Gemeindeordnung als Grundlage für ihre Entscheidung – und gab uns in allen Punkten recht. Punkt für Punkt wurde jeder einzelne Tagesordnungspunkt (TOP) geprüft. Zu TOP 2 „Bericht des Bürgermeisters“ hieß es zum Beispiel: „Berichtet wurde hier von einem Wasserrohrbruch. Gründe für einen nichtöffentlichen Bericht lagen nicht vor. Insoweit stellt sich für und schon die Frage, wieso der Gemeinderat hier den Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen hat. Insoweit ist der Beschluss zu beanstanden.“ (Landratsamt, Schreiben vom 29.8.2022)
Und zu TOP 3, „Kanalerneuerung Reinhardshofen ...“: „Aus der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderats ergeben sich keine Gründe für eine nichtöffentliche Behandlung der Angelegenheit.“ (Landratsamt, Schreiben vom 29.8.2022). So oder so ähnlich wurden alle von uns beanstandeten Punkte abgehandelt.
Dabei ging das Landratsamt sogar noch weiter als wir in unserem Antrag. „Wenn wie im vorliegenden Fall ein Antrag auf öffentliche Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte vorliegt wäre vor Eintritt in die Tagesordnung hierüber nichtöffentlich vom Gemeinderat zu beraten und entscheiden gewesen. Dabei müsste über jeden einzelnen Tagesordnungspunkt jeweils entschieden werden, da bei jedem einzelnen TOP die Voraussetzungen eines Ausschlusses der Öffentlichkeit bewertet werden müssen. Bei einer Entscheidung für eine öffentliche Behandlung, stellt sich dann die Frage, wie die nicht eingeladene Öffentlichkeit bei diesem TOP hergestellt werden kann. Hier wäre dann sicherlich eine Vertagung in die nächste öffentliche Sitzung angebracht.“ (Landratsamt, Schreiben vom 29.8.2022)
Nachdem die FLZ über die Entscheidung des Landratsamts berichtet hatte erhielten wir viel Zuspruch anderer Gemeideräte aus unserem Landkreis, die in ihren Gremien ähnliche Erfahrungen gemacht haben und zum Teil sehr frustriert darüber waren.
Ursula Pfäfflin Nefian