Auszug aus der Bayerischen Gemeindeordnung

Landratsamt bestätigt Beschwerde der Grünen in allen Punkten

 

Aus dem Gemeinderat


Wie bereits berichtet hatten wir beiden grünen Gemeinderätinnen beim Land­rats­amt eine Beschwerde einge­reicht, da die komplette Gemeinderatssitzung am 11. April 2022 nichtöffentlich statt­finden sollte. Vorausgegangen war un­ser Antrag auf öffentliche Sitzung vom 1. April, in der wir unseren Antrag auf Grundlage der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern begründet hat­ten. Und auch direkt vor Beginn der Sitzung hatten wir noch einmal aus­führlich begründet, warum es aus un­serer Sicht – mit Ausnahme von zwei Tagesordnungspunkten - keinerlei Grund gab, die Themen in nichtöffent­licher Sitzung abzuhalten. Ebenso hat­ten wir eine Überprüfung durch das Landratsamt als Aufsichtsbehörde an­ge­kündigt, falls unser Antrag abge­lehnt werden sollte. Da die Mehrheit der Gemeinderäte für die Nichtöffent­lichkeit stimmte blieb Öffentlichkeit je­doch ausge­schlos­sen. Wenn an­schließend Bürgerinnen und Bürger auf einzelne Gemeinderäte mit Fragen zur Gemeinderatssitzung zukommen dürfen wir keine Auskunft geben, was nicht nur unbefriedigend ist, sondern auch zur wachsenden Politikver­dros­senheit beiträgt. Dabei ist es doch unser Ziel zu zeigen, daß der Einsatz für die Gemeinde im Gemeinderat Spaß macht und zu Erfolgen führen kann. Nur dann werden sich auch in den kommenden Jahren noch Men­schen finden, die für dieses Amt kandi­dieren. Daher entschlossen wir uns, Beschwerde beim Landratsamt einzu­reichen.

Mit Schreiben vom 29. August 2022 erhielten wir das Antwortschreiben des Landratsamts. Ebenso wie wir nahm die Behörde Artikel 52 Abs. 2 Gemein­deordnung als Grundlage für ihre Ent­scheidung – und gab uns in allen Punkten recht. Punkt für Punkt wurde jeder einzelne Tagesordnungspunkt (TOP) geprüft. Zu TOP 2 „Bericht des Bürger­mei­sters“ hieß es zum Beispiel: „Berichtet wurde hier von einem Was­ser­rohr­bruch. Gründe für einen nicht­öffent­lichen Bericht lagen nicht vor. Insoweit stellt sich für und schon die Frage, wieso der Gemeinderat hier den Aus­schluss der Öffentlichkeit be­schlossen hat. Insoweit ist der Be­schluss zu beanstanden.“ (Landrats­amt, Schrei­ben vom 29.8.2022)

Und zu TOP 3, „Kanalerneuerung Rein­hardshofen ...“: „Aus der Nieder­schrift zur Sitzung des Gemeinderats ergeben sich keine Gründe für eine nichtöffentliche Behandlung der Ange­legenheit.“ (Landratsamt, Schrei­ben vom 29.8.2022). So oder so ähn­lich wurden alle von uns beanstan­deten Punkte abgehandelt.

Dabei ging das Landratsamt sogar noch weiter als wir in unserem Antrag. „Wenn wie im vorliegenden Fall ein Antrag auf öffentliche Behandlung ein­zelner Tagesordnungspunkte vor­liegt wäre vor Eintritt in die Tages­ordnung hierüber nichtöffentlich vom Gemein­derat zu beraten und entschei­den ge­wesen. Dabei müsste über jeden ein­zelnen Tagesordnungspunkt jeweils entschieden werden, da bei jedem ein­zelnen TOP die Voraus­setzungen eines Ausschlusses der Öffentlichkeit bewertet werden müs­sen. Bei einer Entscheidung für eine öffentliche Be­handlung, stellt sich dann die Frage, wie die nicht einge­ladene Öffent­lichkeit bei diesem TOP hergestellt wer­den kann. Hier wäre dann sicher­lich eine Vertagung in die nächste öffent­liche Sitzung ange­bracht.“ (Landrats­amt, Schrei­ben vom 29.8.2022)

Nachdem die FLZ über die Entschei­dung des Landratsamts berichtet hatte erhielten wir viel Zuspruch anderer Gemeideräte aus unserem Landkreis, die in ihren Gremien ähnliche Erfah­rungen gemacht haben und zum Teil sehr frustriert darüber waren.


Ursula Pfäfflin Nefian